Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer an einer öffentlichen Schule durchgeführten Brandschutzübung stehen, fallen in den Bereich der Hoheitsverwaltung des Bundes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0050204Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.04.2018