Norm
EO §7 AaRechtssatz
Für die Lösung der Frage nach dem Gegenstand eines Vergleiches (hier:
ob der Vergleich über eine Löschungsklage iSd § 61 GBG geschlossen wurde) ist auch die Klage heranzuziehen, wenn sie dem Bewilligungsgericht vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000226Dokumentnummer
JJR_19871111_OGH0002_0030OB00014_8700000_001