Norm
ABGB §863 EIRechtssatz
Schweigen darf nur in besonderen Ausnahmefällen Erklärungswert beigemessen werden. Auch das Schweigen des Empfängers auf ein den mündlichen Vertragsabschluß zusammenfassend darstellendes Schreiben, in dem das Vereinbarte unrichtig wiedergegeben wird, ist nicht als Zustimmung zur Änderung des mündlichen Vertrages anzusehen (so schon 1 Ob 613/76 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014347Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.12.2017