Norm
ABGB §19Rechtssatz
Die eigenmächtige Räumung eines Bestandobjektes von den Fahrnissen Dritter durch einen Liegenschaftseigentümer ist nach ständiger Rechtsprechung als Akt unzulässiger Selbsthilfe zu beurteilen, wenn damit bloß der durch den Räumungsverzug gegebene rechtswidrige Zustand beseitigt werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0009069Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2016