Norm
ABGB §156 EaRechtssatz
Die Auffassung, daß der außereheliche Vater, der tatsächlich den Unterhalt für ein in eine fremde Ehe geborenes Kind leistet, bevor noch dessen Unehelichkeit festgestellt wurde, in Erfüllung einer Unterhaltspflicht gezahlt hat, wenn die Bestreitungsklage (später) Erfolg hatte, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0086383Dokumentnummer
JJR_19871117_OGH0002_0040OB00599_8700000_001