RS OGH 1987/11/17 4Ob604/87, 1Ob260/00t, 7Ob155/01x, 6Ob25/06d, 7Ob169/06p, 6Ob246/05b, 4Ob23/09z, 3

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1987
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Norm

HVG §6 IC
HVG §29 IIc
MaklerG §6 Abs2
MaklerG §6 Abs3

Rechtssatz

Ebenso wie der OGH die Kausalität der Vermittlungstätigkeit wiederholt verneint hat, wenn die Verhandlungen etwa wegen der Höhe des geforderten Preises gescheitert waren und dann der Vertrag ausschließlich auf Grund anderer Umstände, etwa einer späteren Tätigkeit dritter Personen, abgeschlossen wurde, ist umgekehrt dann, wenn es wegen der Höhe des geforderten Preises zu keinem Abschluss und auch zu keinen Verhandlungen kam, Kausalität der geraume Zeit später einsetzenden, zum Vertragsabschluss führenden Vermittlungstätigkeit anzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 604/87
    Entscheidungstext OGH 17.11.1987 4 Ob 604/87
    Veröff: JBl 1988,180
  • 1 Ob 260/00t
    Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 260/00t
    Auch; Beisatz: Ein Anspruch auf Vermittlungsprovision besteht dann nicht, wenn das angestrebte Rechtsgeschäft erst nach dem endgültigen Scheitern der Bemühungen des Vermittlers ausschließlich aufgrund anderer Umstände - wie etwa durch die spätere Tätigkeit einer dritten Person - zustande kommt. (T1)
  • 7 Ob 155/01x
    Entscheidungstext OGH 11.07.2001 7 Ob 155/01x
    Vgl auch; Beis wie T1
  • 6 Ob 25/06d
    Entscheidungstext OGH 09.03.2006 6 Ob 25/06d
    Vgl auch; Beisatz: Entscheidend ist, ob die an sich verdienstliche und (zumindest mit-)kausale Tätigkeit des Immobilienmaklers für das letztlich zustandegekommene Geschäft bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall als inadäquat angesehen werden muss. (T2); Beisatz: Hier: Adäquater Kausalzusammenhang bejaht: Die Käuferin erinnerte sich weniger als vier Monate nach der Besichtigung, die über Initiative des Immobilienmaklers zustandegekommen war, selbst an das Haus und suchte darauf hin von sich aus - ohne spätere Tätigkeit einer dritten Person - den Kontakt zu den Verkäufern. (T3)
  • 7 Ob 169/06p
    Entscheidungstext OGH 30.08.2006 7 Ob 169/06p
    Vgl auch; Beis wie T2
  • 6 Ob 246/05b
    Entscheidungstext OGH 16.03.2007 6 Ob 246/05b
    Auch; Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Adäquater Kausalzusammenhang verneint - Vermittlungsversuch war wegen Preisvorstellungen gescheitert, Kauf erfolgte letztlich über privates Inserat des Verkäufers ohne Zutun des Maklers. (T4)
  • 4 Ob 23/09z
    Entscheidungstext OGH 24.03.2009 4 Ob 23/09z
    Auch; Beis wie T1
  • 3 Ob 9/10k
    Entscheidungstext OGH 24.02.2010 3 Ob 9/10k
    Auch; Beisatz: Hier: Kausalität der Vermittlungstätigkeit ist zu verneinen, da der Verkauf der Liegenschaft nicht auf der Tätigkeit der Maklerin beruhte. (T5)
  • 2 Ob 91/10m
    Entscheidungstext OGH 05.05.2011 2 Ob 91/10m
    Auch; Auch Beis wie T1; Beis wie T2; Vgl Beis wie T3; Beisatz: Hier: Kein endgültiges Scheitern der Vertragsgespräche, wenn der Verkäufer in angemessenem Zeitabstand zur Tätigkeit des Maklers nach dem Vorliegen eines konkreten Angebots eines Dritten von sich aus den Kontakt mit dem vom Makler namhaft gemachten Interessenten suchte. (T6); Beisatz: Die Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss geht grundsätzlich nicht schon deshalb verloren, weil zwischenzeitig auch andere Ursachen für den Vertragsabschluss gesetzt worden sind. (T7)
  • 3 Ob 27/17t
    Entscheidungstext OGH 29.03.2017 3 Ob 27/17t
    Beis wie T1
  • 7 Ob 68/18b
    Entscheidungstext OGH 24.05.2018 7 Ob 68/18b
    Auch; Beis wie T1
  • 3 Ob 247/19y
    Entscheidungstext OGH 22.01.2020 3 Ob 247/19y
    Vgl; Beis wie T1
  • 10 Ob 39/20p
    Entscheidungstext OGH 24.11.2020 10 Ob 39/20p
    Vgl; Beis wie T1
  • 6 Ob 38/22i
    Entscheidungstext OGH 06.04.2022 6 Ob 38/22i
    Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Keine (auch nur anteilige) Provision des ersten Maklers, wenn der neuerliche Kontakt zwischen den Kaufvertragsparteien nicht etwa dadurch hergestellt wurde, dass der von der Verkäuferin beauftragte „neue“ Makler von sich aus auf den bereits von seinem Vorgänger namhaft gemachten Kaufinteressenten zuging oder der Käufer gezielt den Kontakt suchte, um die gescheiterten Verhandlungen wieder aufzunehmen, sondern sich der Käufer auf eine allgemein gehaltene Zeitungsannonce des zweiten Maklers hin meldete. (T8)

Schlagworte

Verdienstlichkeit, Kausalität

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0062752

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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