Norm
HVG §6 ICRechtssatz
Ebenso wie der OGH die Kausalität der Vermittlungstätigkeit wiederholt verneint hat, wenn die Verhandlungen etwa wegen der Höhe des geforderten Preises gescheitert waren und dann der Vertrag ausschließlich auf Grund anderer Umstände, etwa einer späteren Tätigkeit dritter Personen, abgeschlossen wurde, ist umgekehrt dann, wenn es wegen der Höhe des geforderten Preises zu keinem Abschluss und auch zu keinen Verhandlungen kam, Kausalität der geraume Zeit später einsetzenden, zum Vertragsabschluss führenden Vermittlungstätigkeit anzunehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verdienstlichkeit, KausalitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0062752Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022