Norm
MuttSchG §15 Abs3Rechtssatz
Die nach § 15 Abs 3 MuttSchG ex lege eintretende Verkürzung des Urlaubsanspruches wird wirksam, wenn die Arbeitnehmerin ihren Karenzurlaub durch die Bekanntgabe des Ausmaßes dem Arbeitgeber gegenüber in Anspruch nimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070859Dokumentnummer
JJR_19871118_OGH0002_009OBA00088_8700000_007