RS OGH 1987/11/18 9ObA140/87

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Veröffentlicht am 18.11.1987
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Norm

ZPO §405 BII

Rechtssatz

Ergibt sich, daß ein Dienstverhältnis im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz nicht mehr bestand, jedoch über den vom Prozeßgegener behaupteten Zeitpunkt hinaus fortdauerte, so ist die Feststellung dieser Dauer des Dienstverhältnisses gegenüber dem Begehren, den weiterhin aufrechten Bestand festzustellen, ein minus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0040968

Dokumentnummer

JJR_19871118_OGH0002_009OBA00140_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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