Norm
ZPO §405 BIIRechtssatz
Ergibt sich, daß ein Dienstverhältnis im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz nicht mehr bestand, jedoch über den vom Prozeßgegener behaupteten Zeitpunkt hinaus fortdauerte, so ist die Feststellung dieser Dauer des Dienstverhältnisses gegenüber dem Begehren, den weiterhin aufrechten Bestand festzustellen, ein minus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0040968Dokumentnummer
JJR_19871118_OGH0002_009OBA00140_8700000_002