Norm
AngG §23 Abs1 ICRechtssatz
Die Abfertigung als außerordentliches Entgelt aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses dient einerseits der Versorgung des Arbeitnehmers, weist aber andererseits unter anderem auch Elemente einer "Treueprämie" auf, die dafür gewährt wird, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber für längere Zeit zur Verfügung gestellt hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Berechnung, Bemessung, Angestellte, Überbrückung, Prämie, Gehalt, Lohn, Ende, BeendigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028977Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2011