Norm
AngG §23 Abs1 ICRechtssatz
Dem Arbeitnehmer soll für den durch die Abfertigung abgedeckten Zeitraum der zuletzt bezogene Durchschnittsverdienst gesichert und damit eine gewisse Kontinuität des zuletzt bezogenen Verdienstes für diesen fiktiven Zeitraum gewährleistet werden. Die Abfertigung darf daher diesen Durchschnittsverdienst weder übersteigen noch hinter ihm zurückbleiben (Arb 9942).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Berechnung, Höhe, Zweck, Berücksichtigung, Grundlage, Bemessung, Umfang, AusmaßEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028943Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018