RS OGH 1987/11/19 12Os166/86, 13Os2/88

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Veröffentlicht am 19.11.1987
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Norm

KFG 1967 §3 Abs1 KFG 1967 §36 ff
StGB §108

Rechtssatz

Eine Täuschung über die durch Einbau eines hubraumgrößeren Zylinders vorgenommene Veränderung eines Kleinmotorrades, welches (als solches) zugelassen, haftpflichtversichert sowie verkehrssicher und betriebssicher ist, bewirkt keine Schädigung des (konkreten) Rechtes des Staates, Kraftfahrzeuge, die entweder überhaupt nicht zugelassen sind oder die die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen, von der Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr auszuschließen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0065561

Dokumentnummer

JJR_19871119_OGH0002_0120OS00166_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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