Rechtssatz
Eine Täuschung über die durch Einbau eines hubraumgrößeren Zylinders vorgenommene Veränderung eines Kleinmotorrades, welches (als solches) zugelassen, haftpflichtversichert sowie verkehrssicher und betriebssicher ist, bewirkt keine Schädigung des (konkreten) Rechtes des Staates, Kraftfahrzeuge, die entweder überhaupt nicht zugelassen sind oder die die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen, von der Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr auszuschließen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0065561Dokumentnummer
JJR_19871119_OGH0002_0120OS00166_8600000_001