RS OGH 1987/11/24 15Os150/87, 12Os41/21b

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Veröffentlicht am 24.11.1987
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Norm

StPO §312

Rechtssatz

Wird in der Anklage eine Mehrzahl von Tathandlungen unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Fortsetzung einer auf einem und demselben Entschluß beruhenden, auf die Verwirklichung des nämlichen verbrecherischen Vorhabens gerichteten Tat erfaßt erfaßt, dann dürfen nicht einzelne von ihnen, welche die Anklage bloß als Teilakte des fortgesetzten Verbrechens ansieht, als selbständige Delikte behandelt und zum Gegenstand besonderer Hauptfragen gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0100768

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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