RS OGH 1987/11/26 6Ob1512/87, 1Ob542/89, 4Ob515/90, 8Ob665/90, 8Ob622/93, 3Ob117/95, 1Ob333/97w, 9Ob

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Veröffentlicht am 26.11.1987
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Norm

MRG §14
ZPO §502 Abs1 HIII4
ZPO §508a

Rechtssatz

Wie die zur Annahme des Bestehens einer Wohngemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft maßgeblichen Kriterien im konkreten Fall zu gewichten sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gemeinsamer Haushalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0043702

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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