RS OGH 1987/11/30 10ObS143/87, 10ObS182/91, 10ObS35/93, 10ObS166/93, 10ObS80/94, 10ObS53/11h, 10ObS8

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Veröffentlicht am 30.11.1987
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Norm

ASVG §255 Abs1 Ba
ASVG §255 Abs2 Ba

Rechtssatz

Dass eine Tätigkeit eine verantwortungsvolle ist, qualifiziert sie ebensowenig zu einem angelernten Beruf wie die dazu erforderliche (mit einer Lehrzeit aber nicht zu vergleichende) Einschulungszeit. (Hier: Verschieber im Dienst der österreichischen Bundesbahnen).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084506

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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