Norm
ASVG §255 Abs1 BaRechtssatz
Dass eine Tätigkeit eine verantwortungsvolle ist, qualifiziert sie ebensowenig zu einem angelernten Beruf wie die dazu erforderliche (mit einer Lehrzeit aber nicht zu vergleichende) Einschulungszeit. (Hier: Verschieber im Dienst der österreichischen Bundesbahnen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084506Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2015