Norm
GewO 1859 §82 litgRechtssatz
Es liegt kein Entlassungsgrund vor, wenn ein Arbeitnehmer zufolge eines Personalengpasses und Materialengpasses seine Pflichten nicht erfüllen kann und vom Kunden und vom Arbeitgeber "in die Zange genommen" seinen Unmut gegenüber der Unternehmensleitung mit dem Ausdruck "Scheiß - Firma" zusammenfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0060900Dokumentnummer
JJR_19871202_OGH0002_009OBA00169_8700000_001