RS OGH 1987/12/2 9ObA169/87

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Veröffentlicht am 02.12.1987
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Norm

GewO 1859 §82 litg

Rechtssatz

Es liegt kein Entlassungsgrund vor, wenn ein Arbeitnehmer zufolge eines Personalengpasses und Materialengpasses seine Pflichten nicht erfüllen kann und vom Kunden und vom Arbeitgeber "in die Zange genommen" seinen Unmut gegenüber der Unternehmensleitung mit dem Ausdruck "Scheiß - Firma" zusammenfaßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0060900

Dokumentnummer

JJR_19871202_OGH0002_009OBA00169_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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