RS OGH 1987/12/2 9ObA154/87, 9ObA300/89, 9ObA44/97d, 9ObA60/99k, 8ObA29/03b, 9ObA108/03b

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Veröffentlicht am 02.12.1987
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Norm

UrlG §10 Abs2

Rechtssatz

Die pönalisierende Regelung des § 10 Abs 2 UrlG erstreckt sich nur auf den noch nicht verbrauchten Urlaub des laufenden Urlaubsjahres. Nicht verbrauchte Ansprüche auf Urlaub aus früheren Jahren sind daher, soweit nicht Verjährung nach § 4 Abs 5 UrlG eingetreten ist, ohne Rücksicht auf die Art der Lösung des Arbeitsverhältnisses zu entschädigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077314

Dokumentnummer

JJR_19871202_OGH0002_009OBA00154_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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