Norm
ASVG §177 Anl1 Nr19 HautkrankheitRechtssatz
In diesem Fall hat eine unmittelbare Anknüpfung an die vom Versicherten zuvor ausgeübte Tätigkeit zu erfolgen. Die MdE ist nicht abstrakt, bezogen auf den aktuellen Leidenszustand zu untersuchen. Selbst wenn ein akuter Leidenszustand nicht besteht, ist die Auswirkung einer Wiederaufnahme der früheren Tätigkeit auf das wenn auch nur latent vorhandene Leiden zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084330Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.07.2018