RS OGH 1987/12/2 9ObS27/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.1987
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Norm

ASVG §177 Anl1 Nr19

Rechtssatz

"Beruf" ist nicht etwa im Sinn eines erlernten Berufes (§ 255 Abs 1 ASVG) zu verstehen, sondern hier ist jede Erwerbstätigkeit, auch wenn es sich nicht um einen Lehrberuf handelt, umfaßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084358

Dokumentnummer

JJR_19871202_OGH0002_009OBS00027_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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