Norm
MRG §1 Abs1Rechtssatz
Die Frage, ob Wohnungsmiete oder Geschäftsraummiete vorliegt, ist nach dem bei Vertragsabschluss bestehenden Vertragszweck zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0044863Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2018