Norm
RATG §13Rechtssatz
Die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Anwaltskosten richtet sich im Sicherungsverfahren im Zuge eines bereits anhängig gemachten Rechtsstreites nach dem Wert des zu sichernden Anspruches, wie er sich aus dem Hauptprozeß ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0072276Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2014