Norm
ABVN Art4.1.3Rechtssatz
Hat der Versicherer in späteren Versicherungsbedingungen besseren Versicherungsschutz gegen erhöhte Prämien geboten, so kann daraus nicht abgeleitet werden, daß auch im Geltungsbereich der alten Versicherungsbedingungen, denen noch die geringeren Prämien zugrundeliegen, der den höheren Versicherungsprämien entsprechende erweiterte Versicherungsschutz gewährt werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0081002Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.10.2014