RS OGH 1987/12/15 4Ob606/87 (4Ob607/87)

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Veröffentlicht am 15.12.1987
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Norm

ABGB §1168a

Rechtssatz

Trifft den Besteller selbst das (alleinige) Verschulden an der Beigebung eines ungeeigneten Stoffes oder an einer unrichtigen Anweisung, so kann er aus dem Mißlingen des Werkes keine Ansprüche gegen den Unternehmer ableiten; trifft ihn ein Mitverschulden, so entfallen insoweit auch seine Gewährleistungsansprüche.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 606/87
    Entscheidungstext OGH 15.12.1987 4 Ob 606/87

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0022223

Dokumentnummer

JJR_19871215_OGH0002_0040OB00606_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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