RS OGH 1987/12/16 3Ob156/87

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Norm

EO §156 I
EO §156 V
KO §119 A

Rechtssatz

Jedenfalls dann, wenn die zwangsweise Übergabe der kridamäßig versteigerten Liegenschaft gemäß § 156 Abs 2 EO (unrichtig) zugunsten des Masseverwalters bewilligt wurde, ist der Gemeinschuldner legitimiert, Einwendungen dagegen mit Klage geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0002747

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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