Norm
ASGG §50Rechtssatz
Hat die zuständige Schulbehörde in einem als Bescheid anzusehenden Schreiben einen Ausbildungsbeitragsübergenuß eines Probelehrers bindend festgestellt und diesen zur Rückzahlung des Übergenusses aufgefordert, unterliegt die inhaltliche Richtigkeit dieses Bescheides nicht der Prüfung durch die ordentlichen Gerichte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0051583Dokumentnummer
JJR_19871216_OGH0002_009OBA00099_8700000_004