RS OGH 1987/12/16 3Ob156/87

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Norm

EO §156 I
EO §156 V

Rechtssatz

Wurde die zwangsweise Übergabe der kridamäßig versteigerten Liegenschaft (unrichtig) zugunsten des Masseverwalters bewilligt, ist die Klage, mit der dagegen Einwendungen erhoben werden, gegen den Masseverwalter und nicht gegen den Ersteher zu richten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0002749

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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