Norm
EO §65 ERechtssatz
Bei einer Exekution zur Sicherstellung besteht das Rechtschutzinteresse (die Beschwer) gegen die Abweisung des Exekutionsantrages durch die 2. Instanz auch nach Ablauf des Zeitraums, für dessen Dauer die Sicherung gewährt wurde, noch weiter, wenn die Exekutionshandlungen noch nicht aufgehoben wurden und nicht aktenkundig ist, daß die Voraussetzungen hiefür erfüllt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0002392Dokumentnummer
JJR_19871216_OGH0002_0030OB00104_8700000_003