RS OGH 1987/12/16 3Ob104/87, 3Ob177/93

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Norm

EO §65 E
EO §377

Rechtssatz

Bei einer Exekution zur Sicherstellung besteht das Rechtschutzinteresse (die Beschwer) gegen die Abweisung des Exekutionsantrages durch die 2. Instanz auch nach Ablauf des Zeitraums, für dessen Dauer die Sicherung gewährt wurde, noch weiter, wenn die Exekutionshandlungen noch nicht aufgehoben wurden und nicht aktenkundig ist, daß die Voraussetzungen hiefür erfüllt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0002392

Dokumentnummer

JJR_19871216_OGH0002_0030OB00104_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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