Norm
AngG §23 IARechtssatz
Die Abfertigung dient nicht nur der Versorgung und Überbrückung, sondern gerade die Verknüpfung mit dem Monatsbezug hebt ihren Entgeltcharakter hervor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bezug, Lohn, Gehalt, Angestellte, Zweck, Ende, Beendigung, Auflösung, Berechnung, BemessungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028911Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.04.2022