RS OGH 1987/12/16 9ObA164/87, 9ObA109/89

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Norm

ARG §9

Rechtssatz

Würde ungeachtet des Umstandes, daß Arbeitnehmer infolge Urlaubs an den betreffenden Feiertagen nicht arbeiten, das zusätzliche Entgelt nach § 9 Abs 5 ARG zustehen, wäre dies eine sachlich nicht gerechtfertigte Begünstigung jener Arbeitnehmer, die ihren Urlaub so lagern, daß möglichst viele Feiertage hineinfallen. Es gebührt daher lediglich das Entgelt nach § 9 Abs 1 ARG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0052459

Dokumentnummer

JJR_19871216_OGH0002_009OBA00164_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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