Norm
UrlG §9 Abs1 Z4Rechtssatz
Die Behauptungslast und Beweislast für das Vorliegen von in seiner Sphäre liegenden Umstände, die für ihn den Urlaubsverbrauch unzumutbar machen, trifft den Arbeitnehmer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0043446Dokumentnummer
JJR_19871216_OGH0002_009OBA00159_8700000_002