Norm
AZG §10Rechtssatz
Geht man daher von einem auch durch kollektivvertragliche Normen nicht abdingbaren Inhalt des Begriffes "Normallohn" aus, dann kommt die kollektivvertragliche Regelung nur so weit zum Tragen, als sie für den Arbeitnehmer günstiger ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0051763Dokumentnummer
JJR_19871216_OGH0002_009OBA00147_8700000_003