Norm
StPO §43aRechtssatz
Wiedereinsetzung bei Vollmachtskündigung des Wahlverteidigers vor der - demgemäß - an den Angeklagten selbst erfolgten Urteilszustellung, von welcher der Angeklagte erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (unverschuldet) Kenntnis erhielt, weil die dem Urteil angeschlossene Rechtsmittelbelehrung keinen Hinweis auf § 43 a StPO enthielt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0096513Dokumentnummer
JJR_19871217_OGH0002_0120OS00087_8700000_001