Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Für die ordnungsgemäße Inanspruchnahme jeder Bankgarantie ist nicht nur erforderlich, dass diese fristgerecht erfolgt, sondern dass sie auch vom Begünstigten herrührt. Insoweit besteht grundsätzlich eine Verpflichtung der garantierenden Bank zur Vornahme einer Legitimationsprüfung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0016974Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2021