RS OGH 1987/12/18 6Ob695/87, 1Ob40/01s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1987
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Norm

GmbHG §16 Abs2
HGB §117
HGB §127

Rechtssatz

Zur Zustimmungsklage genügt der Antrag eines Gesellschafters.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 695/87
    Entscheidungstext OGH 18.12.1987 6 Ob 695/87
    Veröff: SZ 60/285 = EvBl 1988/129 S 630 = WBl 1988,125 = RdW 1988,131 = NZ 1989,220
  • 1 Ob 40/01s
    Entscheidungstext OGH 27.04.2001 1 Ob 40/01s
    Verstärkter Senat; Vgl aber; Beisatz: Es ist kein vom Rechtsgestaltungsprozess getrennter Zustimmungsprozess, sondern vielmehr ein einziger Prozess zu führen. Das Begehren einer Ausschließungsklage gegen einen der Gesellschafter einer dreigliedrigen Gesellschaft sowie einen nicht klagewilligen und daher mitzubelangenden zweiten Gesellschafter kann wie folgt lauten: "Der Erstbeklagte wird mit Wirkung auch gegen den Zweitbeklagten aus der Gesellschaft ausgeschlossen." (T1); Veröff: SZ 74/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0059667

Dokumentnummer

JJR_19871218_OGH0002_0060OB00695_8700000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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