Norm
ABGB §140 Abs3 CaRechtssatz
Der Abschluss der Handelsschule führt grundsätzlich zur Selbsterhaltungsfähigkeit; der Besuch eines Aufbaulehrganges, der zum Bildungsziel der Handelsakademie führt, ist jedoch nicht als zweiter Bildungsgang anzusehen (kurzfristige Berufstätigkeit, die gleichzeitig mit dem Aufbaulehrgang begonnen und dann wieder aufgegeben wurde, schadet nicht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0047530Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.03.2013