Norm
EO §389 VARechtssatz
Die Auffasung, daß die Vernehmung einiger weniger Personen zur Glaubhaftmachung eines in kurzen Worten wiederzugebenden Sachverhaltes zu aufwendig sei, ist mit dem Gesetz völlig unvereinbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0005386Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013