Norm
EO §389 VBRechtssatz
Erstattet der Gegner der gefährdeten Partei ein umfangreiches und verwickeltes Vorbringen und bietet dazu eine große Anzahl von Beweismitteln an, könnte eine solche "Gegenbescheinigung" zwar möglicherweise als unzulässig abgelehnt, keinesfalls aber der Sicherungsantrag selbst mangels Bescheinigung abgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0005405Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013