Norm
ASGG §45 Abs5Rechtssatz
Rechtsstreitigkeiten, die nur die Pflicht des Klägers zum Rückersatz einer unbestrittenermaßen zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung zum Gegenstand haben, werden nicht über einen Anspruch auf wiederkehrende Versicherungsleistungen geführt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085754Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021