RS OGH 1988/1/12 4Ob6/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.1988
beobachten
merken

Norm

UWG §14 A2

Rechtssatz

Die Wiederholungsgefahr ist dann ausgeschlossen oder doch zumindest äußerst unwahrscheinlich, wenn beanstandete Rundschreiben aus Anlaß der Vertragsauflösung versandt wurden, seither aber kein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien mehr gegeben ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0079843

Dokumentnummer

JJR_19880112_OGH0002_0040OB00006_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten