Norm
UWG §14 A2Rechtssatz
Die Wiederholungsgefahr ist dann ausgeschlossen oder doch zumindest äußerst unwahrscheinlich, wenn beanstandete Rundschreiben aus Anlaß der Vertragsauflösung versandt wurden, seither aber kein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien mehr gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0079843Dokumentnummer
JJR_19880112_OGH0002_0040OB00006_8800000_001