Norm
EheG §81 Abs1Rechtssatz
Die zur Instandsetzung der früheren Ehewohnung während der ehelichen Gemeinschaft aufgenommenen Kredite unterliegen der Aufteilung unabhängig davon, ob die Ehewohnung selbst der Aufteilung unterliegt oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0057601Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009