RS OGH 1988/1/19 4Ob381/87, 4Ob102/91, 4Ob22/99k, 4Ob323/99z, 4Ob47/00s, 4Ob121/02a, 4Ob195/02h, 4Ob

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1988
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Norm

UWG §1 D1g
UWG §1 D2d

Rechtssatz

Nicht schon aus der Unentgeltlichkeit bzw der Dauer des unentgeltlichen Verteilens einer Ware für sich allein darf auf die Gewöhnung der Beschenkten und die damit verbundenen Neigung, künftighin aus Bequemlichkeit von der unbeeiflußten Prüfung des Angebotes der Mitbewohner abzusehen, geschlossen werden; im allgemeinen wird wohl die Qualität der Konkurrenzprodukte den Ausschlag dafür geben, ob deren Absatz durch das Verteilen von Gratisware auf Dauer wesentlich beeinflußt werden kann. Bei Tageszeitungsnehmer können zwar Leitartikel, Kolumnen und Serien einen solchen Gewöhnungseffekt herbeiführen; umgekehrt bieten häufig auch die Schlagzeilen der Titelseiten einen unmittelbaren Kaufanreiz. Eine Behinderung durch die Gefahr einer Marktverstopfung oder eine Gewöhnung des Publikums durch das Gratisverteilen einer Tageszeitung kann daher nur bei Vorliegen besonderer, vom Kläger zu behauptender und zu beweisender Umstände angenommen werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 381/87
    Entscheidungstext OGH 19.01.1988 4 Ob 381/87
    Veröff: SZ 61/5 = WBl 1988,195 = MR 1988,56 (Korn) = ÖBl 1988,69
  • 4 Ob 102/91
    Entscheidungstext OGH 19.11.1991 4 Ob 102/91
    Auch; nur: Eine Behinderung durch die Gefahr einer Marktverstopfung oder eine Gewöhnung des Publikums durch das Gratisverteilen einer Tageszeitung kann daher nur bei Vorliegen besonderer, vom Kläger zu behauptender und zu beweisender Umstände angenommen werden. (T1)
  • 4 Ob 22/99k
    Entscheidungstext OGH 04.02.1999 4 Ob 22/99k
    Vgl auch; nur: Eine Behinderung durch die Gefahr einer Marktverstopfung kann daher nur bei Vorliegen besonderer, vom Kläger zu behauptender und zu beweisender Umstände angenommen werden. (T2)
  • 4 Ob 323/99z
    Entscheidungstext OGH 14.12.1999 4 Ob 323/99z
    auch; nur T2
  • 4 Ob 47/00s
    Entscheidungstext OGH 14.03.2000 4 Ob 47/00s
    Vgl auch; nur T1
  • 4 Ob 121/02a
    Entscheidungstext OGH 16.07.2002 4 Ob 121/02a
    Auch; nur T1
  • 4 Ob 195/02h
    Entscheidungstext OGH 24.09.2002 4 Ob 195/02h
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Gratisverteilung einer Wochenzeitung durch drei Monate hindurch ist im Sinne des § 1 UWG dann sittenwidrig, wenn damit die Gefahr der Marktverstopfung verbunden ist. (T3)
  • 4 Ob 246/02h
    Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 246/02h
    Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Gratisvorführung von Filmen während weniger Wochen in den Sommermonaten - keine Gefahr der Behinderung. (T4); Beisatz: Dass es grundsätzlich verboten wäre, Filme vorzuführen, ohne ein Eintrittsgeld zu verlangen, kann dem Lichtschauspielgesetz nicht entnommen werden; ist nicht schlechthin sittenwidrig im Sinn des §1UWG. (T5)
  • 4 Ob 63/18w
    Entscheidungstext OGH 19.04.2018 4 Ob 63/18w
    Auch; nur T1; nur T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0078075

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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