Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Ein bei einer Schulsportwoche eingesetzter Tennislehrer ist Organ im Sinne des § 1 Abs 2 AHG; Schmerzengeldansprüche gegen den Rechtsträger Bund sind jedoch, da Unfälle als Arbeitsunfälle gelten und daher unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen, ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050188Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.07.2019