RS OGH 1988/1/21 13Os163/87

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Veröffentlicht am 21.01.1988
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Norm

StPO §294

Rechtssatz

Hat der Berufungswerber einer "Berufung wegen Schuld und Zuspruch an den Privatbeteiligten" angemeldet, so ist seine wegen Strafe ausgeführte Berufung zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100324

Dokumentnummer

JJR_19880121_OGH0002_0130OS00163_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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