Norm
ASVG §105aRechtssatz
Der Ansicht, die Ausdrücke Wartung und Hilfe seien nicht gleichzusetzen, sondern stellten Begriffe mit gesondertem Inhalt dar, kann nicht beigetreten werden. Der OGH vertritt die Ansicht, daß bei der Auslegung des § 105 A ASVG im Sinn der Ausführungen Kudernas (DRdA 1968,188 f) von den übergeordneten Worten "derart hilflos" in Verbindung mit dem Zweck des Hilflosenzuschusses auszugehen ist und die Wortfolge "Wartung und Hilfe" diesen Begriff nur näher umschreiben soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084096Dokumentnummer
JJR_19880127_OGH0002_009OBS00038_8700000_001