RS OGH 1988/1/27 9ObA187/87

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Veröffentlicht am 27.01.1988
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Norm

BAG §9 Abs1
BAG §15 Abs4 litb

Rechtssatz

Der Ansicht, als Ausbilder im Sinne des § 15 Abs 4 lit b BAG sei auch eine Person anzusehen, die den Lehrling faktisch unterweise, ohne durch Ausbilderprüfung oder etwa nach § 3 Abs 8 BAG zur eigenverantwortlichen Ausbildung von Lehrlingen berechtigt zu sein, kann nicht beigepflichtet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0053052

Dokumentnummer

JJR_19880127_OGH0002_009OBA00187_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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