Norm
ABGB §8Rechtssatz
Von einer authentischen Interpretation spricht man, wenn das zur Aufstellung oder Änderung der Grundnorm berechtigte Organ bestimmt, in welchem Sinn sie zu verstehen ist. Dies bedeutet die Anordnung einer Rückwirkung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0008905Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021