Norm
ASVG §105aRechtssatz
Weist jemand eine spastische Halbseitenschwäche mit Ausfallerscheinungen auf der gesamten linken Körperseite und dadurch auch eine Gehbehinderung auf, ist er einem - nicht hilflosen - Einarmigen nicht gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084173Dokumentnummer
JJR_19880127_OGH0002_009OBS00038_8700000_002