Norm
StGB §153 Abs1Rechtssatz
Mit der Vermehrung von Passiven ist der Vermögensnachteil zugefügt und die Untreue vollendet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0095618Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.12.2019