Norm
ASVG §258 Abs4Rechtssatz
Das Vorliegen eines den Anspruch auf Unterhalt begründenden bloß abstrakten Tatbestandes nach dem Ehegesetz genügt nicht als Anspruchsvoraussetzung nach § 258 Abs 4 ASVG. Die Unterhaltshöhe muss aus dem Titel bestimmt oder leicht bestimmbar (§ 10a EO) hervorgehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085196Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.09.2020