Norm
AktG §15Rechtssatz
Ist die Hausbank Inhaber der gesamten Geschäftsanteile der dadurch wirtschaftlich abhängig handelnden Akzeptantin, kann sie sich vor Abschluß des Wechseldiskontvertrages gegenüber dem Wechselinhaber nicht auf das bestehende Bankgeheimnis berufen, sondern ist verpflichtet, diesen auf die Überschuldung des abhängigen Unternehmens und darauf hinzuweisen, daß die Insolvenz nur durch die eigene Kreditgewährung verhindert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0049299Dokumentnummer
JJR_19880209_OGH0002_0060OB00508_8600000_001