RS OGH 1988/2/9 4Ob597/87

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Veröffentlicht am 09.02.1988
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Norm

ABGB §837 D
ABGB §1012

Rechtssatz

§ 837 und § 1012 ABGB verpflichten den Hausverwalter auch zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung. Diese Verpflichtung ist auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Der Anspruch des Auftraggebers auf eine ordnungsgemäß zusammengestellte, formell vollständige Abrechnung ist im Prozeßweg erzwingbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0013766

Dokumentnummer

JJR_19880209_OGH0002_0040OB00597_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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